2.11.2013
Herbst-Mitgliederversammlung 2013 der Akademie der Künste
am 01./02. November 2013
Die Mitglieder der Akademie der Künste haben auf ihrer Tagung über die kulturpolitischen Aufgaben der neuen Bundesregierung debattiert. Neben der Stärkung des Urheberrechts im digitalen Zeitalter sehen sie in der kommenden Legislaturperiode dringlichen Handlungsbedarf insbesondere bei der Reform und Zukunftssicherung der Künstlersozialkasse und bei dem besonderen Schutz der Kultur in den bevorstehenden Verhandlungen zum transatlantischen Freihandelsabkommen.
Die Stellungnahme der Akademie-Mitglieder:
„Die Künstlersozialkasse ist eine herausragende sozial- und kulturpolitische Errungenschaft und ein entscheidendes Instrument zur sozialen Absicherung der oft am Existenzminimum agierenden selbständigen Künstler und Publizisten in Deutschland. Im Sinne der Beitragsgerechtigkeit muss die regelmäßige Überprüfung der zu Abgaben an die Künstlersozialkasse verpflichteten Unternehmen durch die Träger der Rentenversicherung gesetzlich vorgeschrieben sein. Andernfalls droht dem System der Bankrott (vgl. Pressemeldung vom 06. Juni 2013).
Die vielfältige Kulturlandschaft in Deutschland droht ernsthaft Schaden zu nehmen, wenn Kulturgüter und -dienstleistungen in den Verhandlungen über das Freihandelsabkommen mit den USA als allgemeines Wirtschaftsgut behandelt werden. So bestünde beispielsweise die Gefahr, dass die Buchpreisbindung gekippt wird. Die völkerrechtlich verbindliche Einhaltung und Umsetzung der UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen darf nicht zum Verhandlungsgegenstand werden.
Wenn Kultur, Bildung und Politik darin übereinstimmen, dass Kreativität eine wichtige Ressource Europas im 21. Jahrhundert ist, dann gilt es, die mühsam errungenen Strukturen zum Schutz von Kreativwirtschaft und Kunst nicht leichtfertig zu opfern. Die Akademie der Künste appelliert an Regierung und Parlament die Funktion der Künstlersozialkasse zu stärken, damit sie weiterhin ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen kann. Sie appelliert an die Verhandlungsführer des Freihandelsabkommens, Kunst und Kultur im Sinne der ‚exception culturelle’, nicht zum Verhandlungsgegenstand zu machen.“
Auf der Tagesordnung der 42. Mitgliederversammlung der Akademie der Künste standen Arbeitsgespräche in den Kunst-Sektionen, Beratungen über zukünftige Programme sowie die Vorstellung neuer Mitglieder und Stipendiaten. In einer Veranstaltung am heutigen Abend würdigt die Akademie mit Berichten, Gesprächen, Lesungen und Filmen ihren ehemaligen Ehrenpräsidenten Walter Jens, der im Juni dieses Jahres verstorben ist.
Die vom Bund getragene Institution hat aktuell 409 Mitglieder in ihren sechs Kunst-Sektionen. Ihr Archiv zählt u.a. über 1100 Künstlernachlässe. Seit 2006 ist Klaus Staeck Akademie-Präsident, Vize-Präsidentin ist Nele Hertling. Die Mitgliederdatenbank ist online auf www.adk.de abrufbar.