Alfred-Döblin-Stipendium

Vorderansicht des Döblin-Hauses

Günter Grass im Garten des Döblin-Hauses
Die Stiftung Alfred-Döblin-Preis vergibt seit 1985 Aufenthaltsstipendien im Alfred-Döblin-Haus in Wewelsfleth. Das Haus hat Günter Grass dem Land Berlin zur Förderung von Schriftsteller*innen überlassen; die Stipendien stellt die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt der Stiftung Alfred-Döblin-Preis zur Verfügung. Die Vergabe erfolgt vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Mittel. Die Akademie der Künste betreut die Stipendiat*innen und bewirtschaftet das Alfred-Döblin-Haus.
Mit dem Alfred-Döblin-Stipendium sollen Schriftsteller*innen mit nachweislich erstem Wohnsitz in Berlin gefördert werden, die sich bereits durch Veröffentlichungen ausgewiesen haben oder die in Arbeitsproben (Arbeitssprache Deutsch) eine literarische Befähigung erkennen lassen. In der Regel werden Stipendien für einen Zeitraum von drei Monaten vergeben. Jede*r Stipendiat*in erhält ein Aufenthaltsgeld von voraussichtlich 2.000 Euro monatlich sowie eine Unterkunft im Alfred-Döblin-Haus. Für die Dauer des Stipendiums besteht eine Aufenthaltspflicht in Wewelsfleth. Das Alfred-Döblin-Haus ist ein denkmalgeschütztes Gebäude und leider nicht barrierefrei.
Bewerbung
Über die Bewerbungen (vollständiger Antrag mit Exposé und Arbeitsproben) entscheidet eine dreiköpfige Jury. Ihr gehören je ein*e Vertreter*in der Akademie der Künste, des PEN-Zentrums Deutschland sowie eine Person, die von der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt benannt wird, an.
Es gelten die Richtlinien zur Vergabe von Alfred-Döblin-Stipendien.
Bewerbungen werden ausschließlich online über das Bewerbungsportal der Akademie der Künste entgegengenommen.
Die Bewerbungsfrist für Stipendien im Jahr 2026 endet am 30. September 2025.